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QINGSHAN TEEGARTEN / CHENZHOU-JIETAN COMPANY

Der Teegarten Qingshan (Landwirtschaft und Vorverarbeitung) und die Betreiberfirma Chenzhou-Jietan (Management) befinden sich in der chinesischen Provinz Hunan im Verwaltungsbezirk Yuanling. Die Endverarbeitung erfolgt in der Fabrik der Guzhang Organic Tea Industry Co., Ltd..

Der Teegarten liegt auf einer Halbinsel inmitten eines Stausees. Man erreicht die Insel mit einem Fährschiff. Die meisten Güter werden ebenfalls per Schiff transportiert. Mit der Unterstützung von Fairbiotea wurde 2013 eine Straße fertiggestellt, über die die Halbinsel seitdem ebenfalls erreichbar ist.

Auf der Halbinsel Qingshan existieren ca. 200 Bauernhaushalte, davon 65 direkt im Qingshan-Teegarten. 49 dieser Haushalte haben vom Staat ein unentgeltliches, lebenslanges Nutzungsrecht, eine Art Erbpacht, für eine kleine Fläche des Teegartens erhalten, das in der Familie weitervererbt wird. In den höheren Lagen der Halbinsel befinden sich noch zwei Dörfer, Yubuxi und Chakoutan. Auf der Halbinsel leben ca. 370 überwiegend alte Menschen.

Traditionell lebten bis zu drei Generationen unter einem Dach: die Großeltern, ein bis zwei Elternpaare und dazu ein bis zwei Kinder.

Nach dem großen wirtschaftlichen Erfolg Chinas hat sich die Situation auf dem Land verändert. Heute leben kaum noch junge Erwachsene in dem Teegarten. Diese leben und arbeiten meist in den Städten, da es dort bessere Verdienstmöglichkeiten für sie gibt.

Auf der Halbinsel leben heute überwiegend die Großeltern mit ihren Enkelkindern. Die Großeltern bewirtschaften Gemüsegärten, fischen und halten ein bis zwei Schweine zur Selbstversorgung. Viele erhalten Zuwendungen von ihren Kindern, die in der Stadt leben. Die wenigen Menschen im Erwerbsalter arbeiten in umliegenden Betrieben.

Da es in Qingshan keine Schule gibt, besuchen die Kinder Schulen in der Umgebung. Es gibt Grundschulen (1. bis 6. Klasse) und zwei Mittelschulen (7. bis 9. Klasse), die jedoch für die Kinder nicht täglich erreichbar sind. Die Schulkinder verbringen die Schulwoche im Internat und fahren am Wochenende nach Hause. Es gibt eine neunjährige Schulpflicht. Während dieser Zeit ist der Schulbesuch an staatlichen Schulen kostenlos. Wenn eine Unterbringung im Internat notwendig ist, müssen die Eltern jedoch für die Unterkunft und Verpflegung im Internat aufkommen. Der Besuch von Kindergärten und weiterführenden Schulen muss von den Eltern finanziert werden.

Alle 49 Haushalte mit staatlich garantiertem, lebenslangem Nutzungsrecht haben sich im Jahr 2005 entschlossen, ihre Teeanbauflächen gegen eine Pachtgebühr an den Teeproduzenten Chenzhou-Jietan zu verpachten und diesem das Management und die Bewirtschaftung der Anbauflächen zu überlassen. Dadurch wurden ein professionelles Qualitätsmanagement und die Umsetzung der EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau möglich.

Für die bisherigen Kleinbauern hat die Verpachtung verschiedene Vorteile. Selbständige Kleinbauern genießen in China kaum rechtlichen Schutz und werden häufig von den Händlern, die ihnen die Ware abnehmen, ausgebeutet. Das Einkommen, das die ehemaligen Kleinbauern als Arbeitnehmer bei Chenzhou-Jietan erzielen ist deutlich höher als das Einkommen, das sie als selbstständige Kleinbauern erreichen können.

Derzeit arbeiten ca. 70 Personen aus dem Wohnumfeld des Teegartens mit Kurzzeit- oder Langzeitarbeitsverträgen für die Firma Chenzhou-Jietan. Sie arbeiten in der Landwirtschaft, bei der Tee-Ernte und bei der Teeverarbeitung in der Vorverarbeitungsfabrik. Chinesische Unternehmen sind verpflichtet, allen Beschäftigten einen Arbeitsvertrag auszustellen. Das chinesische Arbeitsrecht garantiert außerdem einen Mindestlohn sowie eine gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Der derzeitige Mindestlohn im Kreis Yuanling beträgt 1550 Yuan pro Monat, ca. 211 Euro. Qualifizierte Dauerbeschäftigte in den Teeverarbeitungsfabriken erhalten oft das Zwei- bis Dreifache des Mindestlohns.

Die Beschäftigten des Qingshan-Teegartens haben von dem Recht, einen Betriebsrat zu gründen, keinen Gebrauch gemacht.

Die restlichen ca. 300 Bewohner der Halbinsel arbeiten für andere Betriebe in der Umgebung oder als Saisonkräfte oder sind aufgrund ihres hohen Alters und/oder Krankheit nicht mehr arbeitsfähig.

Inzwischen gibt es wie in Europa auch in China Zeitarbeitsfirmen, die Arbeitskräfte an Betriebe vermitteln. In der Hochsaison hat die Firma Chenzhou-Jietan einen deutlich erhöhten Arbeitskräftebedarf für das landwirtschaftliche Management, die Tee-Ernte und die Teeverarbeitung. Die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte werden aus dem Umland angeworben oder über Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Wie alle anderen Unternehmen sind auch die Zeitarbeitsfirmen an chinesisches Arbeitsrecht gebunden und zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet.

Sowohl langfristig Beschäftigte als auch Saisonarbeitnehmer haben deutliche Vorteile gegenüber den Menschen, die als selbständige Kleinbauern tätig sind.

Soziale Standards

Das chinesische Arbeitsrecht und die chinesischen Mindestlöhne sind beispielhaft für andere teeproduzierende Länder. Leider gelten diese Standards nur für Plantagenbetriebe (sog. Company-Betriebe) wie den Qingshan-Teegarten bzw. die Firma Chenzhou-Jietan als Pächterin und Betreiberin des Teegartens. Plantagenbetriebe sind verpflichtet, allen Arbeitnehmern einen Arbeitsvertrag auszustellen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Text über Arbeitsrecht und Sozialgesetze in China.

Leider profitieren die vielen selbständigen Kleinbauern in der Teelandwirtschaft, die nicht in einem Unternehmen beschäftigt sind, nicht vom chinesischen Arbeitsrecht und den geltenden Mindestlöhnen. Sie werden in der Regel von den Händlern, die ihnen den Tee abnehmen, ausgebeutet. Die größte Menge des Tees, der nach Europa exportiert wird, stammt von den vielen unterdrückten scheinselbständigen Kleinbauern, denn nur durch Ausbeutung können die Preise so niedrig gehalten werden, wie es in Europa erwartet wird. Ausführlicher beschreiben wir diese Situation in unserem Text über die Strukturen der chinesischen Tee-Industrie.

2016 erhielt der Qingshan-Teegarten eine UTZ-Nachhaltigkeitszertifizierung. Obwohl Nachhaltigkeitszertifizierungen den Produzenten und Arbeitern bis heute wenig inhaltlichen Nutzen bringen, hoffen wir auf eine positive künftige Weiterentwicklung, die die Nachhaltigkeit in dem Teegarten fördern wird. Ab 2019 ist UTZ eine Kooperation mit Rainforest Alliance eingegangen und ab 2022 wird nur noch nach Rainforest Alliance Standard zertifiziert. Eine Zertifizierung nach UTZ gibt es nicht mehr. Seit 2021 ist Qingshan nun Rainforest Alliance zertifiziert.

Stand 2.5.2023