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DAS EU-KONTROLLSYSTEM

Welche Probleme gibt es bei der praktischen Umsetzung in der Bioteeproduktion?

Warum bietet das EU-Kontrollsystem nicht genügend Sicherheit?

Warum sind zusätzliche privatwirtschaftlich organisierte Entwicklungspartnerschaften, Maßnahmen und Standards notwendig?

1991 wurde von der Europäischen Kommission eine Verordnung für den ökologischen Landbau erlassen. Ziel ist es, die Verbraucher vor Betrug mit Bioprodukten zu schützen, die nicht aus ökologischer Produktion stammen, aber als solche vermarktet werden.

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Die Verordnung ist verbindlich für alle Unternehmen, die Bioprodukte anbauen, verarbeiten, zertifizieren oder vermarkten. Sie schreibt ein Minimum an ökologischen Standards vor, die leider für Länder außerhalb Europas nicht ausreichend sind, um Biosicherheit zu erreichen.

Dies gilt insbesondere, wenn kein umfangreiches Grundwissen über den ökologischen Anbau und das Qualitätsmanagement bei Produzenten, Verarbeitern und Kontrollstellen vorhanden ist, wie es beispielsweise in vielen Entwicklungsländern der Fall ist.

Die EU-Verordnung ist kompliziert verfasst und selbst für viele Betroffene innerhalb der EU kaum verständlich. Für Betroffene in den Produktionsländern kommen sprachliche Barrieren hinzu, so dass die Verordnung von vielen Marktbeteiligten in den Produktionsländern nicht verstanden wird.

Die bestehende EU-Verordnung und das darin verankerte, bürokratisch ausgerichtete Kontrollsystem wurden im Verlauf der Jahre mehrfach verbessert und weiterentwickelt.

Trotzdem ist festzustellen, dass das System in der Praxis nicht ausreichend funktioniert und deshalb das Ziel, die Verbraucher beim Kauf von Bioprodukten vor Betrug zu schützen, noch nicht hinreichend umgesetzt worden ist.

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Die bürokratische EU-Verordnung zeigt erhebliche Mängel bei der praktischen Kontrolle der ökologischen Landwirtschaft in Entwicklungsländern.

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Ein wesentlicher Teil des Biokontrollsystems ist die Zulassung von privaten Kontrollstellen. Dies geschieht durch die innerhalb der EU jeweils zuständigen Behörden.

Die privaten Kontrollstellen werden wiederum von privaten Akkreditierungsstellen kontrolliert, welche die Kontrollstellen auf Einhaltung der bürokratischen Standards überprüfen. Die Überwachung obliegt derweil der zuständigen Behörde des Bundeslandes. Es erfolgt weder eine professionelle Prüfung, ob die praktischen Kontrollinhalte für die Landwirtschaft und die Weiterverarbeitung geeignet sind, noch gibt es eine professionelle Berufsausbildung der Bioinspekteure.

Die Biokontrollen konzentrieren sich weniger auf die praktische landwirtschaftliche Arbeit oder auf die praktische Verarbeitung von Bioprodukten, sondern überwiegend auf die Prüfung der Dokumentation.

Wie gut oder schlecht Kontrollstellen in der praktischen ökologischen Landwirtschaft und im Verarbeitungsprozess in den Teeplantagen und in den Fabriken außerhalb Europas tatsächlich arbeiten, wird de jure zwar von den Prüforganen der EU-Kommission, de facto aber so gut wie gar nicht kontrolliert.

Alle Unternehmen, die Bioprodukte herstellen, verarbeiten oder damit Handel betreiben, müssen sich von den privaten Kontrollstellen einmal im Jahr auf Einhaltung der EU-Bioverordnung kontrollieren lassen. Das betrifft auch alle Betriebe außerhalb Europas. Eine einmalige Inspektion pro Jahr, die zudem nur wenige Stunden dauert und meist nur einen kleinen Teil der Produktionsstufe abdeckt, kann jedoch nicht ausreichen, um Verstöße gegen den ökologischen Landbau aufzudecken und Betrugsabsichten zu verhindern. Selbst „unangekündigte" Audits werden in der Praxis Tage oder gar Wochen vorab kommuniziert.

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Biokontrollstellen sind private Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Kontrollstellen stehen und wirtschaftliche Interessen haben. Aus Wettbewerbsgründen müssen die Kontrollstellen auf eine möglichst kostengünstige Inspektion achten und begrenzen ihre Inspektionstätigkeit auf ein „betriebswirtschaftlich verträgliches“ Maß. Dies geht zu Lasten der Inspektionsqualität und damit letztlich zu Lasten der Bioqualität und Biosicherheit.

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Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen nicht von den Kontrollstellen beraten werden dürfen. Dies halten wir für die größte Schwachstelle in der EU-Bioverordnung, denn in Schwellenländern gibt es oft weder Ökoverbände noch sonstige Beratungsmöglichkeiten für den ökologischen Anbau.

Für die Produzenten sind die Inspekteure der Kontrollstellen überwiegend die einzigen Kontaktpersonen, die über Wissen zum ökologischen Anbau verfügen. Wie sollen arme Kleinbauern, die nur wenig gebildet sind und keine Fremdsprachen beherrschen, wissen, was die EU-Verordnung für den Bioanbau vorschreibt, wenn Sie keine Unterstützung aus Europa bekommen? Wie sollen diese Bauern ökologischen Landbau praktizieren, wenn Sie nicht wissen, was das gemäß europäischen Vorstellungen bedeutet?

Die Kleinbauern haben oft Schwierigkeiten sich und ihre Familien ausreichend zu ernähren und somit andere Sorgen, als in Erfahrung zu bringen, was Bioanbau bedeutet. Sie werden auch selten aus Überzeugung zu Biobauern, sondern wegen der Nachfrage aus dem Westen von einheimischen Händlern mehr oder weniger zur Umstellung auf den ökologischen Anbau gezwungen und ausgebeutet. Obwohl im Produktionsland vor Ort das Wissen fehlt, keine Beratung stattfindet und für die Produzenten keine bezahlbaren Beratungsmöglichkeiten vorhanden sind , werden trotzdem weltweit tausende solcher Produzenten von europäischen Kontrollstellen zertifiziert.

So kann das ursprüngliche Ziel der EU-Verordnung, Verbraucher vor Biolebensmittelbetrug zu schützen, nicht erreicht werden.

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Probleme mit Kontamination durch chemische Pflanzenschutzmittel und Umweltchemikalien im ökologischen Bioteeanbau und durch fehlendes Qualitätsmanagement im Inspektions- und Herstellungsprozess.

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Eine Nährstoffzufuhr ist auch in einer nachhaltigen ökologischen Landwirtschaft notwendig, kann aber kaum praktisch von den Kontrollstellen überwacht werden. Die verbotene Anwendung von Mineraldünger in der ökologischen Landwirtschaft, kann derzeit kaum von Bio-Kontrollstellen nachgewiesen werden.

Die Herstellung oder Beschaffung von nährstoffreichem Bio-Kompost wird ebenso wenig durch die EU-Verordnung geregelt, wie seine Einbringung in die Kulturflächen als Nährstofflieferant. Deshalb findet oft keine sinnvolle natürliche Düngung der Anbauflächen statt. Nährstoffmangel führt aber zwangsläufig zur Erkrankung von Kulturpflanzen und zu schlechten Ernteerträgen.

Im ökologischen Teeanbau kommt es immer wieder zu Pflanzenkrankheiten, deren Ursache häufig Nährstoffunterversorgung durch fehlende Einbringung von hochwertigem organischem Dünger (Kompost) ist. Die Krankheiten werden dann häufig aus der Not heraus und wegen mangelnder Kenntnis des ökologischen Landbaus mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Obwohl es meist natürliche Behandlungsmittel gibt, werden diese nicht eingesetzt, da die Teebauern darüber nicht informiert sind oder die natürlichen Mittel zu teuer sind.

Direkte oder indirekte Kontaminationen der ökologischen Anbauflächen und Kontaminationen während der Herstellung durch Umweltchemikalien aus der allgemeinen Umweltverschmutzung sind vielfältig und können nur bedingt kontrolliert und minimiert werden. Der Umgang mit Kontaminationen ist in der EU-Ökoverordnung, der EU-Kontaminantenverordnung und der EU-Höchstmengenverordung für Pflanzenschutzmittel mangelhaft reguliert. Die Gesetze basieren oft auf falschen Annahmen, welche Substanzen als verbotene Pflanzenschutzmittel und welche durch erlaubte Umweltkontaminationen in die Produkte gelangen.

Abgase und Verbrennungsrückstände aus Industrie, Verkehr und Privathaushalten, aber auch globale Umweltkatastrophen und die industrielle Landwirtschaft kontaminieren bei ungünstigen Witterungsverhältnissen die ökologisch angebauten landwirtschaftlichen Produkte. Nicht selten bestehen die Umweltgifte aus Substanzen, die in ihrer chemischen Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln nicht zu unterscheiden sind. Dadurch ist es schwierig festzustellen, ob ein im ökologischen Landbau verbotener Stoff durch verbotene Anwendung oder durch unvermeidbare Umweltkontamination in ein Bioprodukt gelangt ist. Aus unvermeidbaren Umweltkontaminanten können z.B. bei der Teeverarbeitung mit hohen Temperaturen durch Röstprozesse und Rauch neue chemische Verbindungen entstehen, die auch wieder nicht von verbotenen Pflanzenschutzmitteln unterschieden werden können. Die globale Umweltbelastung kann nur mit globaler Umweltpolitik bekämpft werden. Trotzdem schreiben die EU-Gesetze die Einhaltung von Grenzwerten bzw. eine Minimierung von Kontaminationsrückständen vor.

Parallelproduktion, also der gleichzeitige Anbau von konventionellem und ökologischem Tee, in Bioteeplantagen lässt sich kaum kontrollieren und ist dennoch in der EU-Verordnung erlaubt.

Die EU-Verordnung lässt grundsätzlich zu, dass auf Teilflächen, parallel zu den biozertifizierten Anbauflächen, konventionelle Landwirtschaft möglich ist, bei der chemische Stoffe eingebracht werden dürfen, welche in der ökologischen Landwirtschaft verboten sind.

Diese chemischen Stoffe kontaminieren häufig, trotz der Einhaltung vorgeschriebener Sicherheitsabstände die ökologischen Anbauflächen, z.B. durch Winddrift oder durch Benutzung von Werkzeugen und Materialen, die zwangsläufig bei der Benutzung im konventionellen Landbau ihrerseits kontaminiert worden sind. Solche Kontamination soll gemäß Bio-VO zwar vermieden werden, es wird aber erst bei Laborbefunden praktisch relevant. Selbige sind meist im Spurenbereich oder liegen unter allgemeinen Orientierungswerten.

Weitere Kontaminationsquellen sind die Teeverarbeitungsfabriken, bei denen Hunderte von Kleinbauern und Saisonarbeitern täglich kleine Mengen frisch gepflückter Teeblätter zur Verarbeitung anliefern. Bei dieser Vielzahl ist kaum eine Kontrolle darüber möglich, wo die Teeblätter gepflückt wurden. Stammen die Teeblätter aus der konventionellen oder aus der ökologischen Landwirtschaft? Da dies nicht sicher feststellbar ist, kommt es unweigerlich zu Vermischungen bei der Weiterverarbeitung. Plausibilitätsprüfungen und umfangreiche Crosschecks sind in den sparsamen Audits nicht vorgesehen.

Nur durch gutes Qualitätsmanagement und generellen Verzicht auf Parallelproduktion und durch konsequente Umstellung auf ökologischen Anbau auf der gesamten Fläche bekommt man dieses Problem dauerhaft in den Griff. Aber leider schließt die EU-Verordnung Parallelproduktion nicht aus.

Dies ist ein Widerspruch in der EU-Verordnung: Die vermeidbare Kontamination ist verboten, aber die Kontaminationsursachen (Parallelproduktion etc.) sind erlaubt. Auch die Beimischung von konventionellem Tee zum Biotee ist unzulässig, selbst wenn sich in dem konventionellen Tee durch Laboranalysen keine chemischen Pflanzenschutzmittel nachweisen lassen. Doch wie soll unter diesen Bedingungen sichergestellt werden, dass das nicht geschieht?

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Produktions- und Entwicklungskosten im nachhaltigen ökologischen Teeanbau stehen in einem groben Missverhältnis zu den üblichen Markt- und Verbraucherpreisen in Europa.

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Wie bei nahezu allen Agrarprodukten aus Entwicklungsländern sind die Preise, welche die Produzenten und Bauern für ihren Biotee erzielen können zu niedrig, um existenzsichernd zu sein.

Die meist sehr kleinen, eigenen Teeflächen, die der chinesische Staat den selbständigen Bauern überlässt, lassen nur eine kleine Teenebenerwerbslandwirtschaft zu. Mit diesen Nebenerwerbseinnahmen erzielen sie bei Tee, der für den Export bestimmt ist, sehr kleine Einnahmen, mit denen die Rente oder das Haupteinkommen aufgebessert werden kann. Für eine gute Teequalität dagegen, die in China konsumiert wird, können die Bauern sehr hohe Preise erzielen, aber auch damit allein können die Bauern nur selten ihr Leben finanzieren.

In den verschiedenen teeproduzierenden Ländern gelten unterschiedlichste Gesetze und stark unterschiedliche Sozialleistungen. Für Kleinbauern existieren oft keinerlei Rechte. In vielen Entwicklungsländern gibt es keinerlei Arbeitsrecht für angestellte Landarbeiter bzw. werden die Gesetze nicht eingehalten. In China existiert ein beispielhaftes Arbeitsrecht einschließlich Mindestlohnregelung nach europäischem Vorbild. Dies gilt aber nur für Kurzzeit- und Langzeitarbeiter, die mit einer Firma (z.B. einem Teeproduzenten) einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Diese Unternehmen sind dazu verpflichtet, für alle Arbeitnehmer Arbeitsverträge zu unterzeichnen und das gesetzliche Arbeitsrecht einzuhalten. Die sehr armen Kleinbauern gelten jedoch als selbständig Tätige, weshalb Arbeitsrecht, Mindestlohn und andere soziale Sicherheiten für sie nicht gelten – so wie überall auf der Welt.

Häufig fehlt den Plantagenbetreibern und auch den Kleinbauern das Geld für Investitionen in den nachhaltigen ökologischen Landbau und das Qualitätsmanagement oder die Betreibergesellschaften haben berechtigte Sorge, dass sich die Investitionen nicht durch höhere Export-Teepreise bezahlt machen. Auch das verhindert eine positive nachhaltige sozialökologische Entwicklung. Um einen nachhaltigen ökologischen Anbau und die richtige Weiterverarbeitung eines Produktes mit sozialer Verantwortung zu verwirklichen, sind zweifellos professionelles Wissen und umfangreiche finanzielle Investitionen erforderlich.

Da wie erwähnt in Entwicklungs- und Schwellenländern kaum Beratungsstrukturen für ökologischen Landbau vorhanden sind, kann dies derzeit nur durch konsequente Unterstützung von verantwortlich denkenden Teeproduzenten, Teeimporteuren und Händlern erreicht werden. Durch deren Investition in Wissensvermittlung, Produktionsplanung und ihre Garantien für feste Abnahmemengen zu festen Preisen wird letztendlich die soziale Situation im Produktionsland positiv verändert und die Entlohnung für die Mehrarbeit im ökologischen Landbau deutlich verbessert.

Die Kosten für die Entwicklung der Teeplantagen, für den Verzicht auf Parallelproduktion, für die Anschaffung von Nutztieren zur Herstellung von Kompost sowie für den erhöhten Arbeitsaufwand der Teebauern können realistischerweise nur durch höhere Teepreise bzw. höhere Einkommen finanziert werden. Der Weg von der Erkenntnis über die Finanzierung bis zur Umsetzung ist ein Entwicklungsprozess.

Die oben beschriebenen Missstände spielen bei der Zertifizierung und in der EU-Verordnung kaum eine Rolle.

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Die Vermarktung von qualitativ hochwertigem Biotee zu kostendeckenden Preisen steht heute noch in einem absoluten Missverhältnis zu den in Europa nachgefragten, billigen Teesorten.

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Aktuell akzeptiert der europäische Teemarkt nur in Ausnahmefällen höhere Preise, selbst dann, wenn es um höchste nachhaltige Bioqualität geht. Höhere Preise werden aber zum Erreichen einer nachhaltigen Bioqualität und für die soziale Entwicklung in den Teeplantagen unbedingt benötigt. Die Marketingziele des europäischen Marktes und die oben beschriebenen Lücken im EU-Kontrollsystem werfen zwangsläufig die Frage auf, ob überall wo „Bio draufsteht, auch Bio drin ist“. Folglich gilt es, den Anbietern von dubioser Ware die Zertifizierung zu entziehen, um somit das unterste Preisniveau anzuheben.

Das Fairbiotea-System bildet die Grundlage für eine Veränderung dieser Marktsituation – allerdings nur dann, wenn verantwortlich denkende Handelsunternehmen diese Qualitätsphilosophie an vorderster Marktfront durchsetzen und verteidigen. Auch die Absatzmärkte für Biotee können nur entstehen und wachsen, wenn diese Verantwortungsträger den Verbraucher zum Kauf von wirklich echten Bioprodukten animieren und ermutigen.

Es gilt, dem Verbraucher verständlich zu machen, dass er den Aufwand für gesunde Bioqualität bezahlen muss – und bezahlen kann. Gerade in unserer Zeit, im Informationszeitalter, ist es möglich, die Verbraucher vom Sinn der Nachhaltigkeit und des sozialen Handelns zu überzeugen.

Wenn das EU-Kontrollsystem auch nach so vielen Jahren noch nicht ausreichend funktioniert und die fortlaufenden bürokratischen Prozesse „Jahrzehnte“ benötigen, kann auf die Behörden allein nicht gebaut werden. Auch mit der neuen Bio-Verordnung aus 2018 wird die Sicherheit nur dem Anschein nach erhöht, in der Dokumentation wird noch akribischer nach Schreibfehlern und Konsistenz gesucht.

Und wenn die Biozertifikate der EU-Kontrollstellen den ökologischen Anbau nur dokumentarisch abbilden und somit keine reale Biosicherheit garantieren, bedarf es dringend der Verantwortungsübernahme durch verantwortungsvolle Produzenten und europäische Importeure. Tatsächlich können zurzeit also nur gewollte, privatwirtschaftlich organisierte Maßnahmen wahre Biosicherheit erreichen.

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Aus diesem Grund wurden Fairbiotea und die Entwicklungspartnerschaften zwischen Importeur, Erzeugern und Bio-Drittlandkontrollstellen ins Leben gerufen.

Bei aller Kritik an der Umsetzung des Kontrollsystems und der Qualität des ökologischen Teeanbaus soll nicht unerwähnt bleiben, dass es weltweit auch einige Teeproduzenten gibt, die sich auch ohne ausländische Unterstützung für die nachhaltige Qualität des ökologischen Teeanbaus engagieren.

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Besonders in den letzten Jahren haben Behörden, Bioverbände, Kontrollstellen, Handelsverbände und engagierte Handelsunternehmen intensiv miteinander diskutiert wie das System grundlegend verbessert werden könnte und die Glaubwürdigkeit der Bioprodukte erhalten werden kann.

Die Diskussion führte letztlich zu dem Ergebnis, dass nur die engagierte Zusammenarbeit zwischen Produzenten, Kontrollstellen und Handelsunternehmen innerhalb der jeweiligen Bioprojekte zu guten Ergebnissen führen kann. Aber auch diese Zusammenarbeit wird vom Gesetzgeber nicht verordnet und dem Markt überlassen. Der Markt sucht jedoch überwiegend den materiellen Nutzen, und nicht vorrangig nach Nachhaltigkeit.

Trotz aller fehlerhaften bürokratischen Entwicklung bei der Optimierung der Bioverordnung und der Sicherheit von Bioprodukten, muss festgestellt werden, dass im Verlauf der Jahre in allen Bereichen Verbesserungen erreicht wurden, die Bioprodukte sicherer gemacht haben. Ob ein Bioprodukt sicher ist oder nicht, hängt allerdings weiterhin von der Gewissenhaftigkeit der Marktteilnehmer ab.

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Das Fairbiotea-System hat eine Reihe von qualitätssichernden Maßnahmen und nachhaltige Standards entwickelt, die zu einer deutlichen Abgrenzung der Qualitätssicherheit gegenüber den gesetzlichen Standards geführt haben.

Stand 19.1.2023