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Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen für Fairbiotea-Projekte

Zusätzliche Kontrollen durch die Bio-Drittlandkontrollstelle

Der Fairbiotea-Entwicklungsplan sieht neben den regulären Inspektionen der Kontrollstellen für die jeweiligen Zertifizierungen weitere Kontrollen vor, welche von Fairbiotea in Auftrag gegeben und finanziert werden. Dies ist deshalb nötig, weil die Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Zertifizierungsverfahren nicht nachhaltig oder unzureichend sind. Die Farm, Fairbiotea und die zuständige und unabhängige Bio-Drittlandkontrollstelle arbeiten bei diesen zusätzlichen Kontrollen zusammen.

Die Basis dieser zusätzlichen Kontrollen ist eine vertragliche Vereinbarung, welche vollständige Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen den Farmen, Fairbiotea und der Bio-Drittlandkontrollstelle schafft. Es findet ein beständiger, offener Datenaustausch zwischen der Farm, Fairbiotea und der Bio-Drittlandkontrollstelle statt. Fairbiotea beauftragt die Kontrollstelle ein jährliches Fairbioteaaudit durchzuführen. Sie kontrolliert die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Fairbiotea-Entwicklungsplanes. Diese Kontrolle findet entweder im Rahmen der jährlichen Bioinspektion oder während einer extra angesetzten Inspektion statt. Der Inspektionsbericht wird sowohl an Fairbiotea als auch an die Farm übermittelt und ist die Grundlage für die Erstellung neuer Entwicklungspläne.

TraCert-Inspektion

Darüber hinaus erfolgt bei jedem Tee-Export, der von Fairbiotea in Auftrag gegeben wird, eine zusätzliche Exportinspektion durch die Bio-Drittlandkontrollstelle, die sogenannte TraCert-Inspektion. Bei dieser Inspektion prüfen Mitarbeiter der Bio-Drittlandkontrollstelle nach genauen Vorgaben vor Ort in den Lagerräumen der Exporteure die Beschaffenheit der Verpackung und die Kennzeichnung der dort für den Export bereitgestellten Ware. Außerdem entnehmen die Inspektoren nach einem bestimmten Bemusterungsplan von jeder Teecharge Proben, versiegeln diese und schicken sie an Fairbiotea nach Deutschland. Zusätzlich prüfen sie die landwirtschaftliche Herkunft der Ware und vergleichen sie mit den Angaben des Produzenten. Fairbiotea erhält anschließend einen Inspektionsbericht zur Prüfung der Warenfreigabe.

Die entnommenen und versiegelten Teeproben werden in einem akkreditierten deutschen Lebensmittellabor auf Schadstoffe und verbotene Pflanzenschutzmittel untersucht. Fairbiotea beurteilt die Laborberichte und erteilt dem Produzenten nach Gutbefund eine Freigabe der Ware für die Verschiffung oder lehnt die Ware ab – je nach Befund des Laborberichtes.

Fairbiotea leitet die Laborberichte an den Produzenten weiter. Liegt eine Verschiffungsfreigabe durch Fairbiotea vor, beantragt der Produzent bei der zuständigen Bio-Drittlandkontrollstelle eine Kontrollbescheinigung für den Import in die EU. Diese Kontrollbescheinigung, Abkürzung COI (Certificate Of Inspection), stellt die Kontrollstelle digital im Online-Portal TRACES, neuerdings IMSOC (Information Management System for Official Controls) genannt, aus. Hierfür reicht der Produzent auch die Laborberichte bei seiner Kontrollstelle mit ein. Diese erhält dadurch die Möglichkeit, den Biostatus zusätzlich anhand der Laborberichte zu prüfen und stellt im Auftrag von Fairbiotea nochmals fest, ob die Ware am angegebenen Ort landwirtschaftlich erzeugt wurde. Als zusätzliche Sicherheit prüft die Kontrollstelle den Mengenfluss des Teegartens.

Bestätigt die Bio-Drittlandkontrollstelle, dass alle gesetzlichen Vorgaben für den Biostatus eingehalten werden, stellt sie die Kontrollbescheinigung aus , bevor die Ware das Ursprungsland verlässt. Der Produzent kann dann den Export in die Wege leiten.

Gibt es Reklamationen, wird sofort eine Untersuchung eingeleitet, die versucht die Ursache zu analysieren und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. In diesem Fall kann keine Exportfreigabe erfolgen und auch keine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden. Die Ware kommt nicht nach Europa.

Die oben beschriebenen zusätzlichen Bio-Sicherheitsmaßnahmen sind nur teilweise in der EU-Verordnung vorgesehen. Sie sind jedoch notwendig, denn ohne sie ist es fast nicht möglich, einen bewussten Betrug mit Bioprodukten aufzudecken. Die Maßnahmen finden bisher nur dann statt, wenn ein Handelsunternehmen einer Bio-Drittlandkontrollstelle den Auftrag dafür erteilt und bereit ist, sie zu bezahlen.

Stand 17.1.2023